Wer kommt für Schäden am Mietwagen-SUV auf?

Egal, ob kleine Lackschäden oder ein Totalschaden: Wenn am Mietwagen bei der Rückgabe ein Problem auftaucht, dann sind sich viele Mieter oftmals nicht sicher, wer für dieses aufkommt. Ein kleiner Überblick kann dabei helfen, um vor unangenehmen Überraschungen verschon zu bleiben.

Die richtige Versicherung wählen

Generell gilt, dass jeder, der einen Schaden an seinem Mietwagen verschuldet, für diesen aufkommen muss. Ist man das Unfallopfer, dann besteht natürlich keine Verpflichtung. In allen anderen Fällen muss man selbst zahlen. Aus diesem Grund lohnt es sich, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, die im Schadensfalle einspringt. Der optimale Versicherungsschutz setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen. Die Haftpflichtversicherung wird für Schäden benötigt, die durch einen Unfall an anderen Fahrzeugen entstanden sind. Eine Diebstahlversicherung greift, wenn das Auto gestohlen wird und die Vollkaskoversicherung kommt für alle Schäden auf, die am Mietwagen entstehen. Bei allen drei Zusatzversicherungen sollte man auf die Summe der Eigenbeteiligung achten. So gibt es sehr günstige Angebote, bei denen man jedoch erst auf den zweiten Blick sieht, dass man selbst erst einen großen Teil der Reparatur bezahlen muss, bevor die Versicherung einspringt. Zudem gibt es Vollkaskoversicherungen, die nicht für alles aufkommen. So werden zum Teil Schäden im Innenraum ausgeschlossen, weshalb man darauf ein Auge haben sollte.

Grobe Fahrlässigkeit

Die Tatsache, dass man sich ausreichend gegen alle Eventualitäten versichert, ist jedoch kein Freifahrtschein für den Mieter. Besonders wenn man sich grob fahrlässig verhält und dadurch einen Unfall verschuldet, kann es dazu kommen, dass man doch noch zahlen muss. Die deutschen Gerichte sprechen in diesen Fällen den Fahrern zumindest eine Teilschuld zu und heben damit den Versicherungsschutz teilweise auf. Das fahrlässige Verschulden eines Unfalls führt dann in der Regel dazu, dass der Mieter selbst einen Beitrag der Reparaturkosten übernehmen muss.

Das Rückgabeprotokoll schützt

Neben der groben Fahrlässigkeit haben die deutschen Gerichte auch die Beweislast bei Streitfragen auf den Entleiher verschoben. So muss im Falle eines Streites der Mieter beweisen, dass er nicht für den Schaden verantwortlich ist. Aus diesem Grund sollte man bei der Abgabe immer auf ein Rückgabeprotokoll bestehen, um nachträgliche Forderungen abwehren zu können. Auf diese Seite erfahren Sie mehr zum Thema Mietwagen.

Bildquelle: Patrick Poendl – Fotolia

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