Helmpflicht und Straßenzulassung für Quads

Autor: Matthias
18. Januar 2008

Gehören Quads überhaupt auf die Strasse ?

Quad

Quads werden in der Regel von ausländischen Herstellern nach Deutschland importiert, wobei diese zumeist als Geländewagen konstruiert wurden und die Händler bzw. Importeure viel Geld für deren Umrüstung bezahlen müssen. Die Umrüstung beinhaltet die Aufrüstung mit Blinkern, Scheinwerfern, Bremslichtern, Tacho und Standlicht nach der EC-Norm.

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Des Weiteren ist zu beachten, dass Quads in Deutschland nicht als Zweiräder definiert werden (vier Räder=Vierrädrig), daher ist die Fahrerlaubnis der Klasse B erforderlich, seit dem 01.01.2005 besteht jedoch auch die Möglichkeit, ab einem Alter von 16 Jahren die Führerscheinklasse S zu erwerben. Für die Straßenzulassung von Quads wird unterschieden unter der Zugmaschine mit maximal 15 kW (20 PS), wobei zur HU eine AU durchgeführt werden muss. Die Versteuerung eines Quads hängt zumeist vom Hubraum ab. Mit dieser Umrüstung und entsprechenden Führerschein kann man also ganz entspannt auf Strassen fahren, aber will man das überhaupt? Ein Quad und der Fahrer fühlen sich im Geländer wesentlich wohler. Denn im Straßenverkehr ist ein Quad die schlechteste Wahl. Wenn es regnet wird man nass und wenn man im Stau steht, kann man nicht wie mit dem Motorrad einfach vorbei fahren. Also sollte man lieber im Gelände bleiben und auf Strassen maximal bis zur Tankstelle zum Tanken und waschen fahren. Quads besitzen ähnlich wie Motorräder einen hohen Schwerpunkt und sind somit für ungeübte Fahrer kippganfällig.
Seit dem 21.12.2005 besteht in Deutschland eine durch den Bundesrat beschlossene Helmpflicht für Quadfahrer.


Der offizielle Erlass sagt aus: “Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt, sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen”. Mit diesem Beschluss wurden Inhaber von Quads den Roller- und Mofafahrern gleichgesetzt. Wer also keinen Helm trägt, kann laut Fokus 15 Euro bezahlen, finde ich eigentlich etwas zu wenig.

Helmpflicht hin und Helmpflicht her, wer mit dem Quad im Gelände unterwegs ist, wird den Sinn des Helms schon auf den ersten Metern verstehen, denn ohne ist es recht windig und man bekommt den ganzen Dreck und Staub ins Gesicht.


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4 Kommentare zu “Helmpflicht und Straßenzulassung für Quads”

  1. Maik Says:

    Ich halte die Helmpflicht für absolut gerechtfertigt. Von diesem Quads kann man leicht runterfallen.

  2. Chris sagt:

    Naja so leicht fällt man nun nicht runter, aber gefährlich ist es schon. Allein schon der Größe wegen, wird man schnell im Strassenverkehr übersehen. Aber mal Hand aufs Herz, wer will denn damit überhaupt auf die Strasse. Höchstens zur nächsten Waschstrasse. Quads gehören ins Gelände und in den Dreck.

  3. Marco Says:

    Quad fahren ist Super ob auf der Straße oder im Gelände und wer Gehirn hat sollte es auch schützen.

  4. Tom sagt:

    Ich finde das ein Quat ach auf die Straße gehört.
    Wenn man damit umgehen kann und sich schützt, spricht nichts dagegen, dass man damit auf der Straße fährt.
    Ich werde mir ein Quat anschaffen um damit auf der Straße zu fahren.^^


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